Bestattungsinstitut in Braunschweig

Begleitung, Vor- und Nachsorge im Trauerfall

Der Tod eines lieben Menschen ist für Angehörige eine Ausnahmesituation. Inmitten der Trauer müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden und viele Fragen treten auf. Wir sind in dieser Situation an Ihrer Seite und begleiten Sie mit Empathie und Einfühlungsvermögen durch die ersten, schweren Stunden.

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Sterbefall

Unsere Leistungen und Dienstleistungen im Überblick

Als Bestatter in Braunschweig sind wir in der Trauer für Sie da. Sie erreichen uns im Sterbefall rund um die Uhr, um erste organisatorische Fragen zu klären und auch jemanden an der Seite zu haben, der weiß, was jetzt zu tun ist. Wir nehmen uns viel Zeit für Sie, um eine Bestattung zu planen, die dem Verstorbenen, aber auch Ihren eigenen Wünschen gerecht werden kann.

Leistungen

  • Erledigung sämtlicher Formalitäten bei Erd-, Feuer-, See- und Friedwaldbestattungen

  • Besorgen der Sterbeurkunden beim Standesamt

  • Anmelden beim Friedhofsamt/Reederei

  • Festlegung des Bestattungstermines

  • Terminabsprache mit Pastoren/freien Rednern

  • Beratung der Grabstellenwahl

  • Überführung vom Sterbeort im gesamten In- und Ausland

  • Bestattungen auf jedem Friedhof

Dienstleistungen

  • Entwurf und Aufgabe von Traueranzeigen, Trauerdrucksachen und Danksagungen

  • Vermittlung von Sargdekorationen, Blumen und Kränzen

  • Leitung und Begleitung bei einer Trauerfeier, Beerdigung oder Urnenabschiednahme

  • Organisation der Organisten/musikalischen Untermalung

  • Abmeldung beim Versorgungsamt und Versicherungen zur Anforderung der Sterbegelder

  • Beantragung der Übergangsrente von Witwen/Witwer

Bestattungsarten

Hat der Verstorbene bereits konkrete Wünsche darüber geäußert, wie er bestattet werden möchte? Andernfalls beraten wir Sie gerne in einem ausführlichen Gespräch, welche Bestattungsarten infrage kommen und wie wir diese für Sie umsetzen können.

Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in der Erde beigesetzt. Sie erwerben dazu für einen gewissen Zeitraum eine Grabstelle, die sich in Wahl- oder Reihengräbern befinden kann.

Die Feuerbestattung erfolgt nach der Einäscherung des Verstorbenen. Sie kann auf einem staatlichen oder einem kirchlichen Friedhof stattfinden.

Bei einer Waldbestattung wird der Verstorbene nach der Einäscherung in einer biologisch abbaubaren Urne zwischen den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Dafür stehen in Deutschland Friedwälder zur Verfügung, die speziell für diese Zwecke angelegt sind.

Nach der Einäscherung werden die sterblichen Überreste bei einer Seebestattung in einer wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben. Gerne können Sie als Angehörige der Beisetzung beiwohnen oder sich für eine stille Beisetzung entscheiden.

Vorsorge

Im Sterbefall müssen die Angehörigen inmitten ihrer Trauer schwere Entscheidungen treffen. Erleichtern Sie Ihnen diese Zeit, indem Sie bereits alles im Vorfeld regeln. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, auch nach Ihrem Tod selbstbestimmt bestattet zu werden. Bei uns können Sie Ihre Wünsche unverbindlich vormerken lassen, damit auch nach Ihrem Tod finanzielle und organisatorische Fragen einfacher geregelt werden können. Dabei bestimmen Sie vom Blumenschmuck bis zur Bestattungsart alles so, wie Sie es sich nach Ihrem Ableben wünschen.

Sterbefall

Bei einem Sterbefall im häuslichen Umfeld stehen Angehörige vor der großen Herausforderung, inmitten der vielen Emotionen jetzt auch noch Organisatorisches zu regeln. In dieser schweren Situation verständigen Sie als erstes den zuständigen Hausarzt oder den Bereitschaftsarzt des örtlichen Notdienstes, der den Tod feststellt und den Todesschein ausstellen kann. Im Folgenden sind wir Ihr Ansprechpartner. Rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen in diesen ersten Stunden zur Seite, kümmern uns um die rechtlichen Fragen und beraten Sie vertrauensvoll über die ersten Schritte.

Wichtige Dokumente im Trauerfall

  • Personalausweis

  • Familienurkunden (Stammbuch)

  • evtl. Schwerbehindertenausweis

  • Rentenversicherungsnummern

  • Versicherungsscheine

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde

  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder bei Eheschließung nach dem 31.12.1957 einen Auszug aus dem Familienbuch

  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk